Bei einer GmbH besteht das Gründungsstammkapital aus dem eingebrachten Vermögen ihrer Gründer. Das von den Gründern in das Vermögen einer GmbH eingebrachte Kapital bildet das Gründungskapital. Gegründete Unternehmen müssen mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt, um GmbHs zu werden. Die Beiträge einzelner Gründer müssen mindestens 25.000 https://haftung77653.howeweb.com/17313485/immer-meine-geschäftsführer-firmenbuch-gewerberecht-um-zu-arbeiten